TMT Brandschutz & Einbruchschutz Wartungsvertrag - TMT - Brand- u. Einbruchschutz TMT – Brand- u. Einbruchschutz

KfW Förderung

TMT Brandschutz & Einbruchschutz Wartungsvertrag

Um die dauerhafte Sicherheit und auch Wirksamkeit Ihrer Brandschutzanlage oder auch für den Einbruchschutz sicherzustellen, bieten wir Ihnen einen umfangreichen und verlässlichen Wartungsvertrag, mit TMT – Brand- und Einbruchschutz GmbH, an.

Denn nur wenn die Anlagen und Vorrichtungen für Brand- und Einbruchschutz regelmäßig fachmännisch überprüft und gewartet werden, kann eine lange Lebensdauer und einwandfreie Funktionalität, im Ernstfall, garantiert werden.

Die Wartung und Instandhaltung muss von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden.

Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrages für die Instandhaltung Ihrer Brandschutz- und Einbruchschutzanlage.

Was umfasst der Brandschutz Wartungsvertrag?

Ihre Anlage wird jährlich umfassend auf Funktionalität geprüft. Dazu gehört die Auslösung der Feuermelder bzw. Rauchwarnmelder. Bei Bedarf werden auch Batterien gewechselt. Die Prüfung und Sichtung der Alarmeinrichtung und der Brandfallsteuerung sind natürlich auch im Wartungsvertrages enthalten.

Wir von TMT Brandschutz & Einbruchschutz sind für einen Wartungsvertrag genau der richtige Partner. Wir wissen, in welchen Intervallen eine Wartung und Inspektion der Anlagen nötig ist. Die Inspektion der Anlagen umfasst:

Wie oft müssen Rauchwarnmelder gewechselt werden?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Rauchwarnmelder (Brandmelder, Rauchmelder, Feuermelder) in regelmäßigen Abständen getauscht werden müssen. Dafür schreibt der Gesetzgeber sogar direkt Fristen – von 5 und 8 Jahren – vor:

Voraussetzung für die gesetzlichen Wechselfristen ist natürlich immer, dass die Anlagen und Geräte auch regelmäßig getestet und gecheckt werden, damit eine Funktionalität auch wirklich ausreichend, während der kompletten Einsatzzeit, gegeben ist.

Es gibt auch Rauchwarnmelder, die theoretisch ohne zeitliche Fristen zum Einsatz kommen dürfen. Voraussetzung ist aber auch hier die Erhaltung und Garantie der Funktionalität. Diese kann natürlich durch einen Brandschutz Wartungsvertrag mit einem Brandschutz Experten geregelt werden.
Was umfasst der Wartungsvertrag Einbruchschutz?

Auch die Funktionalität der Einbruchschutzsysteme und Geräte sollte regelmäßig überprüft und gewartet werden. Denn nur dann ist ein reibungsloser Einsatz bzw. der einwandfreie Betrieb sichergestellt.

Im Rahmen des Wartungsvertrages prüfen wir in regelmäßigen Abständen Alarmanlagen, Lichtmanagement-Systeme und mechanische Sicherheitseinrichtungen. Damit im Ernstfall für Ihre Sicherheit auch wirklich gesorgt ist.
Denn nur eine regelmäßige Wartung und Überprüfung Ihrer Anlage sorgt im Ernstfall für einen einwandfreien Betrieb.